Mit dem Testament zum Anwalt:
Hirdes & Partner in Braunschweig!
Sie treffen eine kluge Entscheidung, wenn Sie Ihren Nachlass frühzeitig in einem Testament regeln. Sie können den Erbfall mit dieser letztwilligen Verfügung weitestgehend nach Ihren Wünschen gestalten. Ebenso wird das Testament dafür sorgen, dass zwischen Ihren Erben keine unnötigen Auseinandersetzungen über den Nachlass entstehen. Bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien können mit einem Testament in der Familie gehalten werden.
Es ist nicht einfach, bei der Abfassung eines Testaments an alles zu denken. Das gilt für die Inhalte wie für die Formalien. Ein Rechtsanwalt, der im Erbschaftsrecht spezialisiert ist, steht Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, wenn Sie Ihr Testament aufsetzen möchten. Im Raum Braunschweig haben Sie mit dem Fachanwalt für Erbrecht Ferdinand Hirdes einen erfahrenen und kompetenten Ansprechpartner. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für Testament und Vererben.
Allgemeines zum Testament
Das Testament ist eine Form der letztwilligen Verfügung. Im Unterschied zu einem Erbvertrag handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung zur Gestaltung des eigenen Nachlasses. In Deutschland dürfen Menschen in einem bestimmten rechtlichen Rahmen selbst über das Schicksal von Vermögenswerten nach ihrem Tod bestimmen. Der Gesetzgeber sieht eine gesetzliche Erbfolge vor, wenn Erblasser von diesem Recht nicht Gebrauch machen. Einschränkungen der Testierfreiheit finden sich unter anderem bei den Pflichtteilsansprüchen bestimmter Erben.
Eine Verpflichtung zur Gestaltung des Testaments existiert nicht. Jedoch ist es unter vielen Aspekten empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem eigenen Nachlass zu befassen. Ungeregelte Nachlässe enden häufig in Erbengemeinschaften. Das kann besonders problematisch für alle Beteiligten sein, wenn zum Erbe eine Immobilie gehört.
Besondere Formen des Testaments und Testamentsalternativen
Die Situation jedes Erblassers ist individuell. Hier möchten etwa Ehepaare besondere Regelungen für den Todesfall treffen. Mit einem Berliner Testament setzen sie sich zunächst gegenseitig zu Erben ein. Kinder erben in dieser Konstellation erst nach dem Tod des zweiten Partners.
In anderen Fällen geht es darum, mit den Regelungen im Testament besonders schutzbedürftige Erben zu bedenken. Beispiele für diese speziellen Testamente sind das Bedürftigentestament und das Behindertentestament. Ihr Anwalt begleitet Sie sicher durch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten von Testamenten.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen erfahren und umsichtigen Anwalt. Ihr Testament wird mit seiner Hilfe auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten. Der Rechtsanwalt ist beim Testament auch deshalb eine wertvolle Unterstützung, weil er über die Einhaltung der relevanten Formalien des Testaments dessen Wirksamkeit sicherstellt.
Wann ist ein Behindertentestament sinnvoll?
Behinderte Menschen sind vielfach in einer besonderen familiären und sozialen Situation. Viele von Ihnen erhalten staatliche Unterstützung, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Für Eltern oder andere nahe Verwandte stellt sich die Frage, wie sie mit einer letztwilligen Verfügung dem behinderten Familienangehörigen die staatlichen Leistungen erhalten und ihn dennoch im Testament berücksichtigen können. Diese komplexe rechtliche Ausgangslage im Behindertentestament sollte mit Anwalt gestaltet werden. Über bestimmte juristische Konstruktionen wie die Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung, kann das Behindertentestament seinen Zweck erfüllen. Ihr Anwalt ist beim Behindertentestament deshalb ihr wichtigster Ansprechpartner.
Rechtliche Formerfordernisse bei Testamenten
Wird ein Testament ohne Notar errichtet, schreibt der Gesetzgeber die Form der Eigenhändigkeit vor. Was heißt Eigenhändigkeit in diesem Fall? Vielleicht gehen jetzt davon aus, dass ihre eigenhändige Unterschrift dieses Formerfordernis erfüllt. Sie müssen aber das gesamte Testament handschriftlich und gut leserlich verfassen. Sie unterzeichnen die letztwillige Verfügung mit Ihrem Vor- und Zunamen. Ebenso sollten Sie den Ort der Erstellung und das Datum vermerken. Ort und Datum werden vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können es aber später erleichtern, die Echtheit des Testaments zu bewerten.
Alternativ können Sie das Testament beim Notar errichten lassen. Dort stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ein wirksames Testament zu verfassen. Ein Notar kann Sie zu den Möglichkeiten beraten.
Hinterlegung des Testaments
Wenn ein Testament beim Todesfall nicht aufzufinden ist, hat es seinen Zweck nicht erfüllt. Sie sollten deshalb nicht nur ein formwirksames Testament errichten, sondern auch für das Auffinden sorgen. Unter anderem können Sie das Testament beim Rechtsanwalt hinterlegen oder bei einer privaten Vertrauensperson. Ebenso können Sie es über Ihren Rechtsanwalt in die amtliche Verwahrung geben lassen. Vernachlässigen Sie die Frage der Hinterlegung beim Testament nicht. Sprechen Sie den Rechtsanwalt gern auf dieses Thema an.
Testament: zum Anwalt oder Notar?
Viele Menschen fragen sich, ob Sie mit einem Testament zum Notar oder zum Rechtsanwalt gehen sollen. Eine Beratung zum Testament ist bei Anwalt und Notar möglich. Beim Notar haben Sie die zusätzliche Möglichkeit, das Testament in einem Beurkundungsprozess zu errichten. Der Anwalt steht Ihnen bei der Abfassung Ihres handschriftlichen Testaments zur Seite und sorgt wie der Notar für eine gewünschte Hinterlegung, auf Wunsch in amtliche Verwahrung. Ob Sie das Testament beim Anwalt hinterlegen oder beim Notar, macht deshalb im Ergebnis keinen Unterschied.
Die Frage, ob Sie mit dem Testament zum Anwalt oder Notar gehen, können Sie nach Ihrem Belieben entscheiden. Unterschiede ergeben sich primär bei den Möglichkeiten zur Errichtung des Testaments und mit Blick auf die Testament-Kosten beim Rechtsanwalt.
Testament-Kosten beim Rechtsanwalt
Die Kosten für das Testament beim Rechtsanwalt sind für Sie ein interessanter Aspekt. Vielleicht interessieren Sie sich auch dafür, ob Sie beim Notar oder Rechtsanwalt für ein Testament mehr bezahlen. Diese Frage lässt sich nicht standardmäßig beantworten.
Beim Notar sind die Kosten für Testamente festgelegt. Der Wert Ihres Vermögens als Erblasser wird zur Grundlage der Berechnung. Zwar ist auch der Rechtsanwalt in Testamentsangelegenheiten an die für seinen Berufsstand geltende Vergütungsordnung gebunden. Er kann ebenso eine Honorarvereinbarung mit abweichenden Gebühren schließen. Auch Pauschalen sind möglich. Deshalb sind die Testament-Kosten beim Anwalt flexibler zu gestalten. Rechtsanwalt Hirdes hält für Sie die Kostenfrage transparent. Sie wissen jederzeit, welche Kosten für das Testament beim Anwalt auf Sie zukommen.
Der Fachanwalt für Erbrecht
Vielleicht haben Sie derzeit nur eine sehr vage Vorstellung davon, wie Sie den Erbfall gestalten möchten. In vielen erbrechtlichen Konstellationen ergeben sich Besonderheiten. Das gilt nicht nur für Ehepaare mit dem Berliner Testament. Vielleicht sind Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen, weil sie bestimmte berechtigte Erben ausschließen möchten.
Auch steuerrechtliche Fragen wirken immer wieder auf den Erbfall ein. Hier können durch bestimmte Verfügungen noch zu Lebzeiten steuerrechtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich zum Testament vom Anwalt kompetent beraten werden. Dabei wenden Sie sich optimalerweise an einen Rechtsanwalt im Erbschaftsrecht, der spezifische Kenntnisse nachweisen kann. Der Fachanwalt für Erbrecht trägt diesen Titel aufgrund seiner besonderen Qualifikation. Mit diesem spezialisierten Anwalt sind Sie mit dem Testament in den besten Händen. Ob Berliner Testament, ob Bedürftigen- oder Behindertentestament mit Anwalt, wählen Sie den Fachanwalt als Ansprechpartner.
Testament und Erbrecht in der Kanzlei Hirdes & Partner
In der Kanzlei Hirdes & Partner in Braunschweig steht Ihnen ein erfahrener und umsichtiger anwaltlicher Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Denken Sie auch daran, dass es nicht immer darum geht, die eigene letztwillige Verfügung zu gestalten oder das Testament beim Anwalt zu hinterlegen. Der Anwalt ist beim Testament auch Ansprechpartner, wenn Sie etwa das Testament eines Erblassers anfechten möchten. Zum Testament wird der Rechtsanwalt Sie auch zu Fragen der Testierfähigkeit sowie zur Ausschlagung eines Erbes beraten können. Wählen Sie ihn deshalb nicht nur als Anwalt für das Behindertentestament, sondern auch als ihren anwaltlichen Begleiter im Erbrecht insgesamt.
Sie haben bereits eine eigenhändige letztwillige Verfügung verfasst und möchten das Testament beim Rechtsanwalt hinterlegen? Sprechen Sie Rechtsanwalt Hirdes an.
Bedenken Sie stets, dass die Kosten für das Testament beim Anwalt gut investiert sind. Über 50 % aller Testamente weisen formale oder inhaltliche Fehler auf, die vermeidbar sind. Die Testament-Kosten beim Anwalt machen nur einen Bruchteil dessen aus, was als finanzielle Folge eines möglicherweise unwirksamen Testaments drohen könnte.
Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie heute noch einen Termin in der Kanzlei Hirdes & Partner. Regeln Sie nicht nur als Privatperson Ihren Nachlass zeitig. Besonders als Unternehmer sollte Ihnen mit einem möglichen Generationenübergang das Schicksal Ihres Unternehmens am Herzen liegen. Wenden sich Sie mit diesem sehr spezifischen Testament an Ihren Anwalt Hirdes.