Ihr Rechtsanwalt im Arzthaftungsrecht

Sie suchen einen kompetenten und spezialisierten Anwalt im Arzthaftungsrecht? Im Raum Braunschweig ist Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes in der Kanzlei Hirdes & Partner Ihr erster Ansprechpartner. Seine langjährige Erfahrung als Anwalt in der Arzthaftung lässt ihn für seine Mandanten in diesem Rechtsgebiet individuelle Lösungen finden. Arzthaftungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Für Betroffene stehen schwere persönliche Einschränkungen und Verletzungen im Fokus. Hier ist nicht nur der erfahrene Rechtsanwalt für Arzthaftung gefragt. Es gilt auch, die Mandanten menschlich einfühlsam durch schwere Zeiten zu begleiten.

Was ist Arzthaftungsrecht?

Arzthaftungsrecht oder Medizinrecht befasst sich mit Ansprüchen gegen Ärzte. Dem rechtlichen Laien ist häufig der Ausdruck Kunstfehler geläufig. Gemeint ist damit die Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten bei der Behandlung der Patienten. Verletzt ein Arzt diese Sorgfaltspflichten, muss er sich unter bestimmten Bedingungen zivilrechtlich verantworten. Verletzungen der Pflichten können sich in unterschiedlichen Bereichen ergeben. So führen etwa manche Aufklärungsfehler zur Arzthaftung, aber auch Diagnosefehler oder Fehler in der Organisation. Überwiegend sind die Grundlagen der Arzthaftung im BGB geregelt. Hier geht es um Schadensersatz bei Arzthaftung. Ob dem Arzt im Einzelfall auch strafrechtliche Rechtsfolgen drohen, ist eine andere Frage. Für betroffene Patienten fokussiert sich Arzthaftung meist auf Behandlungsfehler und andere Pflichtverletzungen, die ihre Gesundheit beschädigt haben. Dafür soll der Arzt haften.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen bewertet der spezialisierte Anwalt die aktuelle Rechtsprechung. Arzthaftungsrecht ist zu einem Teil Fallrecht. Insbesondere lassen sich aus bereits entschiedenen Fällen Impulse zur Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen herleiten. Es ist außerdem eine wichtige Aufgabe des Medizinrechtlers, im Arzthaftungsrecht die Anspruchsgrundlage auszuwählen, die im einzelnen Fall Erfolg verspricht.

Welche Fehler begründen eine Haftung des Arztes?

Ärzte und Zahnärzte haben eine ganze Reihe von Sorgfaltspflichten zu beachten. Dabei spielt unter anderem eine wichtige Rolle, dass jeder Eingriff an einem Menschen eine Körperverletzung darstellt. Nur durch die Einwilligung des Patienten ist diese Körperverletzung straffrei. Damit Patienten und Patientinnen unter Abwägung aller wichtigen Gesichtspunkte eine Einwilligung erteilen können, muss der Arzt sie aufklären. Aufklärungsfehler bei Arzthaftung sind häufig. Beispielsweise wurden die Patienten nicht umfassend genug aufgeklärt, die Aufklärung wurde nicht protokolliert oder der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufklärung und Eingriff ist nicht gegeben.

Weitere Fehler sind Diagnosefehler. Arzthaftung bezieht sich dabei darauf, dass der behandelnde Arzt eine unvollständige oder fehlerhafte Diagnose stellt. Er übersieht etwa bei einer Untersuchung einen Tumor. Infolgedessen wird der Patient nicht rechtzeitig gegen die Krebserkrankung behandelt, was seine Prognose verschlechtert.

Im Arzthaftungsrecht geht es nicht nur um Ansprüche gegen einzelne Ärzte. Auch Kliniken können Anspruchsgegner sein. Bei ihnen geht es oft um organisatorische Mängel bei der Durchführung der Behandlung. Als klassische Kunstfehler kommen Versäumnisse oder Fehlleistungen bei Operationen und anderen Eingriffen in Betracht.

Die besonderen Herausforderungen für den Anwalt im Arzthaftungsrecht

Medizinrecht oder Arzthaftungsrecht gilt als anspruchsvolle rechtliche Spezialmaterie. Hintergrund ist primär, dass gerichtliche Verfahren im Arzthaftungsrecht langwierige Gutachterprozesse sind. Zwar kommen dem Betroffenen bei der Geltendmachung von Schadensersatz bei der Arzthaftung verschiedene Erleichterungen bei der Beweispflicht zugute. In manchen Bereichen besteht eine sogenannte Beweislastumkehr. Dann muss der Patient nicht den Fehler beweisen, sondern der Arzt die Einhaltung aller Sorgfaltspflichten.

Dennoch sind Befunderhebungsfehler in der Arzthaftung oder andere Pflichtversäumnisse nicht einfach darzustellen. Als Anwalt einen Diagnosefehler geltend zu machen, erfordert eine hohe Sachkenntnis in medizinischen Fragen. Bei Schmerzensgeld in der Arzthaftung kommt noch hinzu, dass der Rechtsanwalt den Anspruch auch der Höhe nach darlegen muss.

Die Verjährungsfristen bei der Arzthaftung machen die Arbeit des Rechtsanwalts noch schwieriger. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Sie als Mandant bei jedem Verdacht auf einen ärztlichen Fehler rechtzeitig einen Anwalt mit der Prüfung betrauen. Vermuten Sie Ansprüche aus Arzthaftung durch einen Aufklärungsfehler oder eine andere Fehlleistung, wenden Sie sich rechtzeitig an den Medizinrechtler in der Nähe.

Bei Fragen der Arzthaftung muss ein Rechtsanwalt mit der medizinischen Terminologie und medizinischen Gutachten vertraut sein. Nur so ist er in der Lage, eine Argumentation zugunsten seines Mandanten aufzubauen. Bei Arzthaftung Schadensersatz geltend zu machen, fordert dem erfahrenen Anwalt in jedem individuellen Fall viel ab. Er muss sorgfältig recherchieren, sich mit Gutachten auseinandersetzen und den einzelnen Fall vollständig durchdringen. Ferdinand Hirdes hat sich in seiner langjährigen Tätigkeit im Arzthaftungsrecht auf diese Bereiche spezialisiert.

 

Haftpflichtversicherer im Arzthaftungsrecht

Eine weitere Hürde im Umgang mit Ärzten und ihren möglichen Fehlleistungen sind die beteiligten Haftpflichtversicherungen. Ärzte und Zahnärzte versichern sich über eine spezialisierte Versicherung gegen Fehlleistungen bei ihrer Arbeit. In den gerichtlichen Auseinandersetzungen über Sorgfaltspflichtverletzungen sind deshalb nicht nur zwei Parteien beteiligt. Auf der Seite des Arztes tritt die Haftpflichtversicherung auf.

Die Rechtsabteilungen der Versicherer beschäftigen sich täglich mit Arzthaftungsrecht. Sie sind auf dem neuesten Stand, wenn es um aktuelle Rechtsprechung und Gutachten geht. Selbstverständlich werden sie geltend gemachte Ansprüche zurückweisen wollen. Auch deshalb gehört der Schadensersatz in der Arzthaftung in die Hände spezialisierter Rechtsanwälte. Sie können mit den Juristen der Haftpflichtversicherer auf Augenhöhe verhandeln.

Außergerichtliche Einigung im Arzthaftungsrecht

Aufgrund der Verfahrensdauer und der komplexen Strukturen in Arzthaftungsprozessen empfiehlt es sich, zunächst eine außergerichtliche Einigung mit Arzt und Haftpflichtversicherung anzustreben. Diese führt häufig schneller und weniger belastend zu einer sachgerechten Lösung für den Betroffenen. Sorgfaltspflichtverletzungen von Ärzten haben schwerwiegende Folgen für Patienten und Patientinnen. Möglicherweise sind diese ihr Leben lang oder zeitweilig in der Gesundheit beschädigt. Die psychischen Folgen von ärztlichen Fehlern können gravierend sein. Manche Betroffene sind kaum in der Lage, in dieser Situation noch jahrelang einen Gerichtsprozess durchzustehen.

Rechtsanwalt Hirdes ist sich dieser besonderen Umstände im Arzthaftungsrecht bewusst. Er wird mit Ihnen gemeinsam immer die jeweils optimale Lösung anstreben. Diese kann in einer außergerichtlichen Einigung liegen. In manchen Fällen gelingt es dabei, unter anderem mithilfe von Schiedsstellen und Gutachtern bei Krankenversicherungen/Ärztekammern relativ zügig ein angemessenes Ergebnis zu erzielen.

 

Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes steht Ihnen im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht auch mit einem kurzfristigen Termin für ein erstes Gespräch zur Verfügung. Er begegnet Ihnen mit dem angemessenen menschlichen Verständnis für die gravierenden Folgen einer ärztlichen Pflichtverletzung. Sie können sich vertrauensvoll an ihn wenden, wenn Sie sich in dieser schwierigen Situation juristische und menschliche Unterstützung wünschen.