Wer etwa als Beamter, Richter oder Soldat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, weiß, dass dieses an besondere Bedingungen und Rechtsvorschriften geknüpft ist. So wird das Dienstverhältnis beispielsweise nicht durch einen Individualrechtsarbeitsvertrag begründet und auch aus der Treue zum Staat ergeben sich zahlreiche Besonderheiten im Gegensatz zu Jobs in der Privatwirtschaft.
Öffentliches Dienstrecht ist also sehr speziell und nicht jeder Rechtsanwalt ist mit Fällen zu Themen wie "Beförderung für Beamte", "Trennungsgeld für Beamte" und "Bundesverwaltungsamt Beihilfe" vertraut oder kann Sie in Disziplinarverfahren sinnvoll und zielführend vertreten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen Fachmann bzw. eine Fachfrau für öffentliches Dienstrecht aufzusuchen, welche/r regelmäßig derartige Fälle betraut und sich im besonderen Verwaltungsrecht umfassend auskennt.
Eine solche Fachfrau finden Sie beispielsweise in Rechtsanwältin Johanna Hirdes, die in Ihrem Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht in dem Fachbereich "Öffentliches Dienstrecht (TÖVD, TV-L)" bereits einen großen Erfahrungsschatz sammeln konnte. Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes ist darüber hinaus seit dem Jahre 2015 Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sodass er sich regelmäßig detailliert mit Disziplinarverfahren gegen Beamte, der Trennungsgeldverordnung, Arbeitsbedingungen von Staatsbediensteten, Beihilfe etc. auseinandersetzt.
Rechtsanwältin Johanna Hirdes sowie Fachanwalt Ferdinand Hirdes beraten Sie gerne, wenn es um nachfolgende Problemstellungen des öffentlichen Dienstrechts sowie ähnlich gelagerte Fälle geht:
Allgemeines öffentliches Dienstrecht - Disziplinarmaßnahmen
Nebentätigkeit Beruf
Beförderung
Versetzung in den Ruhestand, etc.
Zunächst möchten wir Sie in unserer Kanzlei in Braunschweig gerne umfassend im Bereich des allgemeinen öffentlichen Dienstrechts beraten. In diesen Bereich fallen etwa Disziplinarmaßnahmen. Wenn ein Disziplinarverfahren gegen Beamte eingeleitet wurde, ist dies keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn neben einem Verweis, Geldbußen oder einer Kürzung der Dienstbezüge kann auch eine Zurückstufung oder Entfernung aus dem Dienst erfolgen. Sollten Ihnen also Disziplinarmaßnahmen drohen, so wenden Sie sich umgehend an unsere Kanzlei in Braunschweig.
Für Disziplinarverfahren gegen Beamte sind Beispiele folgender Art denkbar:
Ein Lehrer nimmt an einer Demonstration rechtsextremistischer Gruppierungen Teil
Eine Soldatin hat sich betrunken ans Steuer gesetzt, wodurch es zu einem Auffahrunfall kam
Ein Beamter hat ein Alkoholproblem und erscheint betrunken zum Dienstag
Einem Beamten wird die Störung des Dienstbetriebes durch übergriffiges Verhalten gegenüber weiblichen Kolleginnen vorgeworfen
Eine Beförderung ist für viele Beamte äußerst erstrebenswert, doch trotz größter Anstrengungen will es manchmal mit dem nächsthöheren Dienstgrad nicht klappen bzw, ein anderer Kollege bekommt den Vorzug - Ein Recht auf eine Beförderung für Beamte besteht zwar nicht. Haben Sie jedoch das Gefühl, dass das Auswahlverfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist und dass Ihr Dienstherr Ihren Kollegen nicht aufgrund seiner Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt hat, so können Sie hiergegen rechtliche Schritte - im Normalfall Widerspruch oder Klage - einleiten. Diese sind nahezu stets zwingend durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht zu ergänzen, da bei Besetzung des begehrten Dienstpostens durch den Dienstherrn aufgrund des Grundsatzes der Ämterstabilität der Verlust Ihrer Rechte drohen kann.
Beachten Sie aber auch, dass bei einer Beförderung für Beamte eine Wartezeit zu beachten ist. So darf beispielsweise eine erneute Beförderung nicht vor Ablauf eines Jahres erfolgen. Ob die Möglichkeit einer Beförderung für Beamte rechtlich gesehen für Sie besteht und ob die Verhandlung Ihres Falls vor dem Verwaltungsgericht sinnvoll ist, erklären wir Ihnen gerne während eines persönlichen Gesprächs in unserer Kanzlei in Braunschweig.
Als Beamter wollen Sie einer zulässigen Nebentätigkeit zu Ihrem Beruf nachgehen. Ihr Dienstherr verweigert Ihnen jedoch die Genehmigung.
Ihr Dienstherr ordnet unbezahlte Überstunden an, deren Umfang den Rahmen dessen, was die beamtenrechtliche Treuepflicht gebietet, sprengt.
Als Angestellter im öffentlichen Dienst sind sie von Verstößen des Arbeitgebers gegen die Bestimmungen des TVöD / TV-L betroffen.
Über allgemeine Fallgestaltungen hinaus möchten wir Sie natürlich auch in finanziellen Fragen, die das öffentliche Dienstrecht betreffen, umfassend beraten. Denkbar sind hier etwa Situationen, in denen das Bundesverwaltungsamt die Beihilfe bzw. die für Sie zuständige Beihilfestelle Zahlungen verweigert.
Wenn die Beihilfestelle es also ablehnt, die Kosten für Ihre ärztlichen Heilbehandlungen zu übernehmen bzw. einen falschen Bemessungssatz zugrunde legt, dann melden Sie sich gerne bei unserem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Beachten Sie zudem, dass auch Ihre Kinder und Ihr Ehepartner Anspruch auf BVA Beihilfe haben. Sollte die Beihilfestelle bzw. das Bundesverwaltungsamt Beihilfe sich auch in diesem Falle querstellen, so stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Ihr Dienstherr/Arbeitgeber ordnet an, dass Sie Ihren Dienst von nun an an einem anderen Ort als ihrem bisherigen Dienstort/Wohnort verrichten müssen. Das Ihnen zustehende Trennungsgeld rechnet Ihr Dienstherr jedoch einseitig zu Ihrem Nachteil ab - Das finanzielle öffentliche Dienstrecht beinhaltet ferner Fragen zur Trennungsgeldverordnung.
Besonders spannend gestaltet sich hier das Trennungsgeld der Bundeswehr für Soldaten, da diese berufsbedingt besonders häufig von einem zum anderen Dienstort versetzt werden. Natürlich sind unserer Kanzlei in Braunschweig aber auch Fälle zum Trennungsgeld für Beamte nicht fremd. Sollte Ihr Dienstherr also etwa die Erstattung der Umzugskosten verweigern, so lassen Sie uns gemeinsam nach einer Lösung für dieses Problem suchen.
Aufgrund dienstlicher Erfordernisse wird Ihnen der Ihnen zustehende Erholungsurlaub nicht in vollem Umfang gewährt. Auch innerhalb der hierzu geltenden Verfallsfrist im nächsten Kalenderjahr können Sie aufgrund dienstlicher Erfordernisse den Ihnen zustehenden Erholungsurlaub nicht nehmen. Einen Ausgleich verweigert ihr Dienstherr.
Bei einem dienstlich veranlassten Umzug verweigert ihr Dienstherr (teilweise) die Erstattung der Umzugskosten, obwohl diese notwendig entstandenen sind.
Ihre Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst sind so gestaltet, dass sie sowohl dem durchschnittlichen Arbeitnehmer als auch dem pflichtgetreuen Durchschnittsbeamten nicht zugemutet werden können. Auch auf mehrfache Rügen hin schafft Ihr Dienstherr/Arbeitgeber keine Abhilfe.
Wenn dies auf Sie zutrifft und Sie zunehmend das Gefühl haben, dass Ihre Arbeitsbedingungen etwa aufgrund von Überlastung, Problemen mit Vorgesetzten und Kollegen oder mangelhafter Arbeitsausrüstung nicht mehr hinnehmbar sind, dann wenden Sie sich ebenfalls gerne an unsere Kanzlei. Zwar sind Sie als Staatsbediensteter dem Allgemeinwohl verpflichtet. Jedoch sollten die Rahmenbedingungen für Ihre Arbeit derart gestaltet sein, dass Sie nicht durch unverhältnismäßig viele unbezahlte Überstunden, mangelnde Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz, Mobbing oder etwa Versorgungseinbußen beim Wechsel des Bundeslandes daran gehindert werden, im Job Ihr Bestes zu geben.
Wenn Sie Fragen zur Trennungsgeldverordnung, Erstattung der Umzugskosten, zum Erholungsurlaub oder zu weiteren Themen aus dem öffentlichen Dienstrecht haben, so vertrauen Sie sich gerne unseren Experten für öffentliches Dienstrecht in Braunschweig an.
Wir sind gerne für Sie da und betreuen Sie professionell, egal ob Sie Beamter/Beamtin sind und eine Nebentätigkeit zu Ihrem Beruf ausüben möchten oder Soldat/Soldatin, dem/der Trennungsgeld von der Bundeswehr nicht gewährt wurde - Wir kümmern uns mit Engagement und Fachwissen um Ihr Anliegen. Kontaktieren Sie also gerne unsere Kanzlei in Braunschweig.