Pfusch am Bau, Baumängel? Konsultieren Sie einen Anwalt für privates Baurecht

Ein Häuschen im Grünen, die Kinder spielen im Garten, aus der Küche duftet es nach selbstgebackenem Kuchen - Bis dieser Traum vom Eigenheim Realität wird, kann es vor, während und nach der Bauphase zu zahlreichen Komplikationen kommen. Womöglich geht die Baufirma pleite, Abflussrohre oder elektrische Leitungen werden an der falschen Stelle verlegt oder das Haus wird nur unzureichend isoliert.

Solche Baumängel und andere Probleme kosten Zeit, Geld und Nerven. Wenn Sie als Auftraggeber sich dann noch ganz allein gegen eine große Baufirma und zahlreiche Subunternehmer durchsetzen müssen, wird der Hausbau schnell zur Zerreißprobe. Verlassen Sie sich daher in jeder Bauphase auf einen Anwalt für Baurecht. Dieser hilft Ihnen sowohl bei der Formulierung von einem Bau-Werkvertrag als auch bei rechtlichen Maßnahmen, wenn es bereits zu einem Baumangel gekommen ist.



Privates Baurecht - Zu welchen Themen berät ein Anwalt für Baurecht?

Im privaten Baurecht kann es zu vielfältigen Fallgestaltungen zwischen dem Auftraggeber/Bauherrn und der Baufirma oder anderen Unternehmen kommen. Häufig berät ein Anwalt für privates Baurecht jedoch zu den folgenden drei Themengebieten.

Sollte bei Ihnen jedoch ein anders gelagertes Problem aufgetreten sein, so melden Sie sich ebenfalls gerne in unserer Kanzlei in Braunschweig. Wir beraten selbstverständlich vollumfänglich und detailliert zu allen rechtlichen Fragestellungen des privaten Baurechts.

1. Baumängel & Pfusch

Risse im Putz, schlecht abgedichtete Fenster, undichte Rohre - Dies alles kann zu Feuchtigkeitsbildung in Ihrem neuen Zuhause und so im schlimmsten Fall zu Schimmelbildung und Gesundheitsgefahren führen. Derartige Baumängel kommen vergleichsweise häufig vor. Pfusch am Bauwerk und damit rechtlich relevante Baumängel können jedoch vielfältige Formen annehmen. So haben einige Bauherrn mit unsachgemäß verlegten Fliesen zu kämpfen, andere Auftraggeber mit undichten Klima- oder falsch angebrachten Sanitäranlagen.

Generell liegt ein Sachmangel vor, wenn das Werk, also zum Beispiel die verlegten Fliesen oder der Rohbau, von der vereinbarten Beschaffenheit abweichen. Es ist also ungemein wichtig, vertraglich festzuhalten, welche Arbeiten das von Ihnen gewählte Bauunternehmen bzw. dessen Subunternehmer durchführen und wie das Endresultat aussehen soll.

Wurde eine bestimmte Baumaßnahme nicht genau vertraglich geregelt, so ist sie dann mangelhaft, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder von dem abweicht, was üblicherweise erwartet werden kann. Diese gesetzliche Baumangel-Definition ist jedoch recht schwammig und auslegungsbedürftig, sodass es ohne Vertrag schnell zu Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Bauunternehmen kommen kann.

Sollte Ihnen Pfusch am Bau auffallen oder denken Sie, dass ein Baumangel vorliegt, dann nehmen Sie die geleistete Arbeit auf keinen Fall ab! Wenden Sie sich vor der Abnahme bitte an unseren Anwalt für privates Baurecht in Braunschweig.

2. Werkvertrag Bau

Um Streitigkeiten mit der Baufirma zu vermeiden oder jedenfalls deutlich einzugrenzen, sollten Sie alle geforderten Leistungen detailliert in einem Bau-Werkvertrag festhalten und den Fortschritt sowie die Qualität der Arbeiten regelmäßig überprüfen bzw. von einem Sachverständigen überprüfen lassen.

Halten Sie in diesem Vertrag auch die Zahlungsmethode und im besten Falle die Möglichkeit von Abschlagszahlungen fest. So müssen Sie der Baufirma nicht sofort einen hohen Betrag für alle Arbeiten überweisen, sondern können erst die Vervollständigung eines Werkes abwarten, bevor Sie die Rechnung hierfür begleichen. Möglich ist auch die Formulierung einer Vertragsstrafe, falls die Baufirma einmal nicht rechtzeitig fertig wird.

Bauverträge sind im Einzelnen sehr komplex, da an eine Vielzahl von Arbeiten und zahlreiche Details gedacht werden muss. Zudem werden viele Arbeiten zumeist nicht nur von einem Vertragspartner ausgeführt. Durch Subunternehmer und dritte Firmen können komplizierte juristische Verstrickungen entstehen, die nicht leicht zu überblicken sind.

Bitte wenden Sie sich also gerne an unsere Kanzlei in Braunschweig, wenn Sie einen Werkvertrag-Bau aufsetzen möchten oder wenn Sie einen Experten für privates Baurecht benötigen, der Ihren bereits fertiggestellten Vertrag überprüft.

3. VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Öffentliches und privates Baurecht können sich manchmal überschneiden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn im Bau-Werkvertrag Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) aufgenommen werden. Die vor dem Jahre 2002 noch als "Verdingungsordnung für Bauleistungen" bezeichneten Regelungen sind in drei Teile aufgeteilt:

  • VOB/A: Die VOB Vergabe enthält Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  • VOB/B: Die VOB Bauleistungen beinhaltet allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  • VOB/C: Die ATV enthält technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Da ein normaler Bau-Werkvertrag im Sinne des BGB oftmals nicht ausreichend konkret auf die vielen Besonderheiten des privaten Baurechts eingeht, werden vielfach die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen bzw. der Vertragsordnung für Bauleistungen, genauer gesagt die Regelungen der VOB/B und VOB/C, als Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Werkvertrag-Bau integriert.

Die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung müssen Ihnen jedoch vor Vertragsschluss vorgelegt werden, damit Sie Vertragsbestandteile werden können. Da sowohl der Bau-Werkvertrag selbst als auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gerade für Laien nicht einfach zu verstehen sind, empfiehlt es sich, einen Anwalt für privates Baurecht hinzuzuziehen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, der unter Umständen nachteilig für Sie ist oder dessen Klauseln vielleicht gar nicht zur Geltung kommen können.

Ihr Anwalt für Baurecht in der Nähe & an Ihrer Seite

Planen Sie demnächst, ein Haus zu bauen, oder möchten Sie eine Baufirma engagieren, die großangelegte Renovierungsarbeiten durchführen soll? Dann ist es sinnvoll, einen vertrauenswürdigen und professionellen Ansprechpartner für privates Baurecht an Ihrer Seite zu wissen, der Sie von der Gestaltung der Verträge über die Abnahme des Werkes bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn Baumängel nach Abnahme vorliegen, unterstützt.

In unserer Kanzlei in Braunschweig ist Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes durch seine langjährige Erfahrung besonders versiert, wenn es um Pfusch, einen Baumangel oder weitere Probleme im Bereich des privaten Baurechts geht.

Daneben ist Ferdinand Hirdes auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter für den Bereich "Öffentliches Baurecht" an der Ostfalia-Hochschule Wolfenbüttel. Wenn Sie also einen Berater für öffentliches und privates Baurecht suchen, sind Sie in unserer Kanzlei in Braunschweig bestens aufgehoben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.