Allgemeines Verwaltungsrecht in Braunschweig und Umgebung

Sie wünschen sich einen Fachanwalt im Verwaltungsrecht für Beratung und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten? In Braunschweig führt Ihr Weg in die Kanzlei Hirdes & Partner. Herr Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes ist Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht in der Nähe. Ob Kommunalrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, ob mit oder ohne Rechtsschutz im Verwaltungsrecht, Rechtsanwalt Hirdes vertritt als engagierter Rechtsbeistand Ihre rechtlichen Interessen gegenüber den Behörden und vor den Gerichten. Er blickt auf langjährige Erfahrung zurück. Nachgewiesene besondere Kenntnisse begründen seine Qualifikation als Fachanwalt. Im Verwaltungsrecht sind dabei die unterschiedlichen Themenbereiche relevant.

Was ist allgemeines Verwaltungsrecht?

Der Oberbegriff Staats- und Verwaltungsrecht deutet darauf hin, dass bei Rechtsfragen in diesem Bereich ein staatlicher Träger beteiligt ist. Anders als im Zivilrecht stehen sich die Beteiligte nicht auf einer gleich geordneten Ebene gegenüber, sondern im Über- und Unterordnungsverhältnis. Staatliche Träger haben in der Bundesrepublik Deutschland eine besondere rechtliche Natur. Sie können etwa ihre eigenen vollstreckbaren Titel erlassen. Für den Bürger in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einer Behörde bedeutet das unter anderem, dass er im Zweifelsfall schnell ein Gericht anrufen muss, um eine aus seiner Sicht nicht gerechtfertigte Vollstreckung unterbinden zu lassen.

Allgemeines Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für besonderes Verwaltungsrecht. Allgemeines-Verwaltungsrecht-Fälle berühren stets auch Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts. Ein umfassendes Verwaltungsrecht-Gesetzbuch existiert nicht. Am nächsten kommt das Verwaltungsverfahrensgesetz einer gesetzlichen Klammer, die typische Verfahrensfragen im gesamten Verwaltungsrecht regelt. Allerdings ist dabei zu beachten, dass das Gesetz nur für die Tätigkeit der Bundesbehörden gilt. Die Bundesländer haben eigene Verfahrensgesetze erlassen. Ebenso haben Teilbereiche wie die Finanzbehörden oder Sozialbehörden eigene Verfahrensregelungen.

Das Bundesverwaltungsgericht sorgt für eine Harmonisierung des Verfahrensrechts auf den unterschiedlichen Ebenen.

Typische Rechtsprobleme im Verwaltungsrecht

In diesem Bereich beschäftigen verschiedene allgemeine Fragen den Rechtsanwalt. Verwaltungsrecht hat immer in der einen oder anderen Weise mit behördlichem Handeln oder Unterlassen zu tun. Vielleicht möchten Sie sich als Gastwirt gegen eine Verfügung wehren, die Ihnen das Herausstellen von Tischen und Stühlen in den Außenbereich nach 19:00 Uhr verbietet. Sie möchten gegen die Unterlassungsverfügung vorgehen und gehen zum Fachanwalt.

Verwaltungsrecht in seiner allgemeinen Form beschäftigt sich aber nicht nur mit aktivem Handeln der Behörde. Sie warten jetzt schon sechs Monate auf die Baugenehmigung für Ihre Garage. Wenden Sie sich mit diesem Problem an den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, wird er die Möglichkeiten einer Verpflichtungsklage prüfen. Die Anfechtungsklage ist die typische Klage gegen eine Verfügung der Behörde, die Verpflichtungsklage begehrt den Erlass einer Verfügung.

Verwaltungsrecht allgemeiner Teil heißt auch, dass Ihr Rechtsanwalt je nach Fallkonstellation zuerst auf Behördenebene Ihre rechtlichen Interessen vertritt. Gegen eine Verfügung im Verwaltungsrecht besteht hier regelmäßig die Möglichkeit eines Widerspruchs. Erst wenn dieses Widerspruchsverfahren nicht im Sinne des Mandanten entschieden wird, steht der Weg zu den Gerichten offen. Jedoch gibt es auch besonders eilige Angelegenheiten, die als Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor das Verwaltungsgericht gebracht werden. Allgemeines Verwaltungsrecht mit seinen Bezügen zu Teilen des besonderen Verwaltungsrechts ist eine sehr komplexe Rechtsmaterie.

Anwaltskosten und Verwaltungsrecht-Rechtsschutz

Im Mittelpunkt der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts im Verwaltungsrecht steht unter anderem die Beratungsgebühr nach Nr. 2100 VV RVG. Sie wird je nach Schwierigkeitsgrad der zu behandelnden Rechtssache vom Rechtsanwalt in einem bestimmten Rahmen festgesetzt. Die Erstberatungsgebühr hat eine besondere Stellung und beläuft sich höchstens auf 190 EUR.

Bei Einlegung eines Widerspruchs bei einer Behörde führt zu einer Geschäftsgebühr. Weitere Gebühren können entstehen.
Das Verwaltungsgericht legt bei den Verfahren einen Streitwert fest, an dem sich die gerichtlichen Gebühren ausrichten. Wie in anderen Rechtsbereichen können eine Reihe von Gebühren zustande kommen. Deshalb kann es sinnvoll sein, über einen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht nachzudenken.

Wir wickeln mit Ihrer Rechtsschutzversicherung sämtliche Fragen der Kosten ab. Auch ohne Rechtsschutz im Verwaltungsrecht halten wir die Kostenfrage für Sie jederzeit transparent. Sprechen uns gern an, wenn Sie Fragen zu den Kosten haben.

Die Kanzlei Hirdes und allgemeines Verwaltungsrecht

Fachanwalt Ferdinand Hirdes bringt nicht nur als Rechtsanwalt für allgemeines Verwaltungsrecht hohe Kompetenz, Engagement und langjährige Erfahrung mit. Er ist ebenso im Baurecht bestens aufgestellt, wobei er das öffentliche und das private Baurecht abdeckt. Im Kommunalrecht ist er im Raum Braunschweig und Umgebung optimal aufgestellt. Hier kennt er die regionalen Besonderheiten der jeweiligen Rechtsgestaltung im kommunalen Bereich. Unter anderem finden Sie in Rechtsanwalt Hirdes auch einen versierten Ansprechpartner für Beamtenrecht und verschiedene andere Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts.

Wahren Sie Ihre rechtlichen Interessen mit anwaltlicher Unterstützung in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Denken Sie dabei an mögliche Fristen und wenden Sie sich insbesondere bei einer Verfügung im Verwaltungsrecht möglichst frühzeitig an die Kanzlei Hirdes. Wir stellen auch kurzfristig Gesprächstermine für Sie bereit, denn für eine Widerspruch haben Sie regelmäßig nur einen Monat nach Bekanntgabe Zeit.

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