Im Verwaltungsrecht stehen sich Bürger und Verwaltungsinstitutionen in einem Über-Unterordnungsverhältnis gegenüber. Das macht sich unter anderem dadurch bemerkbar, dass der Staat sich in vielen Bereichen aus eigener Machtvollkommenheit heraus rechtswirksame Titel schaffen darf, die den Bürgern in Form von Bescheiden Pflichten aufgeben oder Rechte verleihen. Der Bürger ist diesen gegenüber nicht rechtlos gestellt, sondern kann in bestimmten formellen Rechtsverfahren gegen Rechtsakte der Verwaltungen vorgehen. Diese Verfahren sind den zahlreichen Teilgebieten des Verwaltungsrechts immer ähnlich gestaltet. Durch die oft komplexen Verfahren begleitet Sie kompetent, erfahren und umsichtig Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes. Er ist in unserer Kanzlei in Braunschweig als Fachanwalt spezialisiert auf verwaltungsrechtliche Problemkreise. Weitere Fragestellungen zum Verwaltungsrecht.
Verwaltungsrechtliche Teilbereiche
Verwaltungsrechtliche Fragestellungen betreffen eine Vielzahl von Unterbereichen. Hier sind zum Beispiel Beamtenrecht, Polizei- und allgemeines Ordnungsrecht, öffentliches Baurecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Abgabenrecht angesiedelt. Daneben finden sich hier die Rechtsvorschriften, die den Waffenbesitz regeln. Außerdem gehören Lärm- und Immissionsschutz zu den verwaltungsrechtliche geregelten Themen.
Praktisch relevant sind außerdem das Schulrecht und die Schulbegleitung, das Prüfungsrecht und das Gewerberecht. Die Tabelle erleichtert Ihnen hier den Überblick über die entsprechenden Themenfelder mit verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt:
1. Beamtenrecht
Im Beamtenrecht können verschiedene Angelegenheiten thematisiert werden. Dazu zählen beispielsweise die Genehmigung einer Nebentätigkeit, Versetzung und dienstliche Beförderungen, dienstliche Beurteilungen sowie mögliche Konkurrentenklagen.
2. Polizei- und allgemeines Ordnungsrecht
Zum Ordnungsrecht zählen sämtliche Ordnungsverfügungen, sowie Fragen zum Versammlungsrecht und Platzverweise.
3. Öffentliches Baurecht
Die Gemeinde verweigert Ihnen eine Baugenehmigung oder erteilt diese nur unter Auflagen, die eine erhebliche Belastung darstellen? Oder Ihr Nachbar erhält eine Baugenehmigung, die Sie bei Ausführung der Baumaßnahme belasten würde? Von Ihnen werden Straßenausbaubeiträge erhoben oder Gebühren für eine Kanalsanierung verlangt, deren Höhe Sie als zu hoch empfinden? In allen diesen Fällen ist fachanwaltliche Expertise hilfreich. Insbesondere bei drohender Schaffung vollendeter Tatsachen z.B. durch den Grundstücksnachbarn ist anwaltliche Hilfe unabdingbar, da dies ggf. nur durch Einschaltung der Verwaltungsgerichte einstweilen verhindert werden kann.
4. Wirtschaftsverwaltungsrecht
Insbesondere für Unternehmer und Selbstständige ist das Wirtschaftsverwaltungsrecht interessant. Es klärt beispielsweise verschiedene Angelegenheiten zur Gewerbeerlaubnis und dem Gaststätten- bzw. Handwerksrecht.
Man kann den Fokus im Verwaltungsrecht aus Sicht des Bürgers in zwei Hauptbereiche aufteilen: Entweder jemand möchte einen bestimmten Rechtsakt der Verwaltung erreichen (Antrag auf einen Gewerbeschein oder eine Bauerlaubnis) oder wendet sich gegen einen untersagenden Rechtsakt (Unterlassungsverfügung, beamtenrechtliche Umsetzung). Es geht beispielsweise darum, mit bestimmten Erlaubnissen rechtmäßig Betriebsstätten zu betreiben oder sich gegen unrechtmäßige polizeiliche Eingriffe zu wehren, um nur einige Fallgestaltungen zu nennen.
Der Verwaltungsakt als zentrales Instrument des staatlichen Handelns kann mit bestimmten Rechtsmitteln angegriffen werden. Hier spielt der Widerspruch eine ebenso wichtige Rolle wie die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage. Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht wird deshalb in der Regel auf mehreren Ebenen für Sie tätig: Zunächst auf der Verwaltungsebene, dann, wenn nötig, beim Verwaltungsgericht oder einer anderen zuständigen gerichtlichen Instanz.
Hirdes & Partner Rechtsanwälte: Ihre Rechte und Ansprüche bei staatlichem Handeln
Wir vertreten engagiert Ihre Interessen bei staatlichem Handeln, gleich, ob Sie eine Leistung begehren oder bestimmt staatliche Verfügungen rechtlich angreifen wollen. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang unbedingt, dass Rechtsmittel gegen Verwaltungs- und Rechtsakte in der Regel nur befristet geltend gemacht werden können. Sie finden auf den Bescheiden eine Rechtsmittelbelehrung mit einer Frist. Suchen Sie deshalb möglichst frühzeitig rechtliche Unterstützung bei uns in Braunschweig, etwa, wenn eine von Ihnen beantragte Leistung abgelehnt wurde. Wir helfen Ihnen auch dabei, mögliche vorläufige Maßnahmen bei der Durchsetzung eines Verwaltungsaktes wie Vollstreckungsakte in ihrer Wirkung zumindest auszusetzen. Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes führt Sie sicher durch das oft sehr unübersichtliche Geflecht verwaltungsrechtlichen Handelns. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und nehmen uns viel Zeit für Sie. Ihre Fragen zum Verwaltungsrecht.
Abgabenrecht
Schulrecht, Schulbegleitung (Inkusion)
Prüfungsrecht
Gewerbeschein / Gewerberecht
Waffenbesitz
Anforderungen an Betriebsstätten
Lärm- und Immissionsschutz
Polizeiliche Eingriffe in Rechte des Bürgers