Erbfolge ohne Testament -

 Und wer erbt nun was?

Was soll mit meinem Vermögen nach meinem Tod geschehen? Diese Frage ist unangenehm, sollte jedoch zeitnah beantwortet werden. Doch wie schaffen Sie es, dass Ihr Vermögen genau an die Personen geht, die Sie dafür vorgesehen haben? Ist hierfür die Erbfolge ohne Testament oder das Erben mit Testament am sinnvollsten? Diese Frage zum Erbrecht möchten wir in diesem Artikel beantworten.

Erbfolge ohne Testament - Wenn die gesetzliche Erbfolge greift

Wurde kein Testament angefertigt, so greift die Erbfolge nach dem Gesetz. Nach dieser Erbfolge erben zunächst die Erben erster Ordnung, also die Kinder des Verstorbenen. Daneben haben auch die Ehepartner einen Anspruch auf das Erbe. Gibt es weder Kinder noch Ehepartner, so erben die Erben zweiter Ordnung. Das sind die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder. Sind auch diese verstorben, so greifen weitere erbrechtliche Ordnungen (Grosseltern, Urgrosseltern, usw.).

Beispiel Erbfolge nach dem Gesetz ohne Testament: Frau Maier hat zwei Söhne und einen Ehemann. Als Sie verstirbt, tritt die Erfolge ohne Testament ein. Somit kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge. Hierdurch erbt Frau Maiers Ehemann, da die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen hatten, die Hälfte des Vermögens. Die Kinder müssen die andere Hälfte unter sich aufteilen und erben somit durch die Erfolge ohne Testament jeweils ein Viertel von Frau Maiers Vermögen.

Erben mit Testament - Testament schreiben, Erbfolge klären

Wenn Sie ein Testament verfassen, schließen Sie die gesetzliche Erbfolge aus. Durch das Erben mit Testament können Sie entgegen der Erfolge ohne Testament genau festlegen, wer Ihr Vermögen erbt. Sie können auch ein Testament schreiben und darin beispielsweise einem Freund einen bestimmten Gegenstand vermachen.

Beispiel erben mit Testament: Herr Müller hat Zeit seines Lebens als Single gelebt und somit weder Kinder noch Ehefrau. Er hat jedoch einen sehr guten Freund, den er als Alleinerben einsetzen möchte. Hierzu hat er ein handschriftliches Testament aufgesetzt, welches er eigenhändig unterschrieben und mit Ort sowie Datum versehen hat. Nach seinem Tod erbt also sein guter Freund durch das Erben mit Testament sein gesamtes Vermögen, muss aber auch seine Schulden übernehmen.

Pflichtteil berechnen - Was bekommen enterbte Kinder und Ehepartner?

Wer sich dazu entschlossen hat, ein Testament zu schreiben, spielt vielleicht mit dem Gedanken, einige Personen zu enterben. Bedenken Sie jedoch, dass ein Pflichtteil-Erbe wie etwa Ihr Kind oder Ihre Frau bzw. Ihr Mann auch durch die Erbfolge mit Testament nicht komplett von Ihrem Vermögen ausgeschlossen werden können. Auch wenn also ein handschriftliches Testament vorliegt, in dem etwa Ihr Kind nicht bedacht wird, so erbt es zumindest einen Pflichtteil, denn es ist Pflichtteil-Erbe.


Pflichtteil-Erbe - Beispiel Pflichtteil berechnen: In oben genanntem Beispiel war Herr Müller Single. Nun ist er jedoch verheiratet und hat ein Kind. Da er die Erfolge ohne Testament ausschließen und immer noch seinem guten Freund alles vermachen möchte, setzt er wieder oben beschriebenes Testament auf.

Pflichtteil berechnen für die drei involvierten Personen:

  • Herr Müllers Freund (erben mit Testament): Da die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen wurde, weil ein handschriftliches Testament vorliegt, ist der Freund von Herrn Müller der Erbe seines gesamten Vermögens.
  • Pflichtteil Erbe Frau: Herr Müllers Ehefrau ist Pflichtteil-Erbe. Sie erbt neben dem Pflichtteil-Erbe Kind die Hälfte von dem, was ihr gesetzlich zugeständen hätte. Beim Pflichtteil berechnen darf zudem der pauschale Zugewinnausgleich nicht außer Acht gelassen werden, wenn die Ehefrau mit Ihrem Mann in diesem Güterstand lebte.
  • Pflichtteil Erbe Kind: Auch Herr Müllers Kind ist Pflichtteil-Erbe und erhält somit ebenfalls einen gewissen Teil von seinem Vermögen; genauer gesagt die Hälfte von dem, was er im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte.

Testament verfassen, gesetzliche Erbfolge ausschließen, Pflichtteil berechnen - ein Anwalt für Erbrecht unterstützt Sie hierbei

Durch ein handschriftliches Testament können Sie detailliert festlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod aufgeteilt werden soll. Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, jedoch nicht genau wissen wie, Sie und Ihr Ehepartner ein Berliner Testament für sinnvoll halten, Sie über die Erfolge ohne Testament aufgeklärt werden oder den Pflichtteil berechnen möchten, so wenden Sie sich gerne an Ferdinand Hirdes.

Der Fachanwalt für Erbrecht hat sich auf Fragen der Erbfolge, auf Pflichtteil Erbe sowie auf viele weitere erbrechtliche Problemstellungen spezialisiert und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz dank seiner jahrelangen Praxis. Auch Ihnen steht Rechtsanwalt Hirdes selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite. Wir stehen Ihnen auch bei Fragestellungen zu weiteren Rechtsgebieten bei.

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