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Erbrecht unter Geschwistern: Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil und Hausverteilung erklärt

22. August 2026

Wenn ein Familienmitglied verstirbt, stellen sich häufig viele rechtliche Fragen. Besonders das Geschwister Erbrecht sorgt immer wieder für Unsicherheiten. Haben Geschwister automatisch einen Erbanspruch? Gibt es einen Pflichtteil? Und was passiert, wenn ein Haus zum Nachlass gehört? Wir erklären die wichtigsten Regeln in Bezug auf das Erbrecht bei Geschwistern in Deutschland und welche Besonderheiten bei Immobilien oder landwirtschaftlichen Betrieben gelten.

 

Wie ist das Erbrecht von Geschwistern geregelt?

Das Erbrecht von Geschwistern richtet sich in Deutschland grundsätzlich nach der gesetzlichen Erbfolge, sofern kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Dabei gehören Geschwister zur sogenannten zweiten Ordnung der gesetzlichen Erben. Das bedeutet, dass sie nur dann erben, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind. Zu den Erben erster Ordnung zählen Kinder, Enkel und Urenkel - sind Nachkommen vorhanden, gehen diese den Geschwistern also grundsätzlich vor.

 

Erbrecht bei Geschwistern: Wann erben Geschwister überhaupt?

Das Erbrecht bei Geschwistern greift vor allem dann, wenn der oder die Verstorbene keine eigenen Kinder hinterlässt. In diesem Fall treten die Geschwister häufig als gesetzliche Erben ein. Leben die Eltern des Erblassers noch, haben diese jedoch zuerst Priorität. Erst wenn ein Elternteil bereits verstorben ist, treten dessen Kinder – also die Geschwister – an seine Stelle.

 

Öffentliches Gesetz: Die gesetzliche Erbfolge einfach erklärt!

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und bestimmt, wer in welcher Reihenfolge erbt. Die Erbordnung lautet vereinfacht:

  1. Kinder und Enkel
  2. Eltern sowie Geschwister
  3. Großeltern und deren Nachkommen
  4. Weitere Vorfahren

Das Erbrecht bei Geschwistern untereinander kommt daher nur zum Tragen, wenn keine vorrangigen gesetzlichen Erben vorhanden sind.

 

Pflichtteil: Haben Geschwister einen Anspruch?

Eine häufige Frage lautet, ob Geschwister einen Pflichtteilsanspruch besitzen.

Die Antwort lautet grundsätzlich: Nein. Der Pflichtteil Erbrecht Geschwister existiert nach deutschem Recht nicht. Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich:

  • Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartner
  • Kinder
  • Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind
  • Eltern des Erblassers (unter bestimmten Voraussetzungen)

Das bedeutet, dass Geschwister zwar gesetzliche Erben sein können, jedoch keinen Pflichtteil erhalten, wenn sie beispielsweise durch ein Testament enterbt werden. Auch beim Thema Erbrecht in Deutschland und Pflichtteil für Geschwister gilt daher: Geschwister besitzen grundsätzlich keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.

 

Geschwister Erbrecht: Was passiert mit einer Immobilie?

Besonders häufig sind Unklarheiten über hinterlassene Immobilien. Das Erbrecht unter Geschwistern beim Haus führt manchmal dazu, dass mehrere Geschwister gemeinsam Eigentümer des Hauses werden, da automatisch eine Erbengemeinschaft entsteht. Die Geschwister müssen dann gemeinsam entscheiden, ob das Haus verkauft, vermietet, gemeinschaftlich bestehen bleibt oder von einem der Geschwister übernommen wird. Solange hier keine Einigung erzielt wird, kann keine einzelne Person allein über die Immobilie verfügen.

 

Immobilien im Geschwister Erbrecht: Welche Lösungsansätze gibt es?

Bei Thema Immobilien und Erbrecht unter Geschwistern gibt es verschiedene Lösungsansätze. Häufig entscheiden sich die Beteiligten dafür,

  • dass ein Geschwister den Anteil der anderen auszahlt,
  • die Immobilie gemeinsam verkauft wird,
  • oder das Haus langfristig vermietet wird.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der familiären Situation und dem Wert der Immobilie ab und sollte immer individuell geklärt werden - gerade bei größeren Vermögenswerten empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung.

 

Geschwister Erbrecht: Besondere Regelungen in der Landwirtschaft

Beim Geschwister Erbrecht in der Landwirtschaft gelten teilweise besondere Vorschriften. Landwirtschaftliche Betriebe sollten im Allgemeinen als wirtschaftliche Einheit erhalten bleiben. Deshalb existieren – abhängig vom Bundesland und der jeweiligen Rechtsgrundlage – Sonderregelungen, die eine Zerschlagung des Betriebs verhindern sollen. Dadurch kann es vorkommen, dass ein Geschwister-Teil den Hof übernimmt und andere Geschwister stattdessen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Gerade beim Erbrecht Landwirtschaft Geschwister spielen häufig auch spezielle landwirtschaftsrechtliche Vorschriften eine Rolle.

 

Testament oder gesetzliche Erbfolge?

Viele Streitigkeiten unter Geschwistern lassen sich vermeiden, wenn der Nachlass frühzeitig im Testament geregelt wird. Ein Testament bietet Ihnen die Möglichkeit,

  • Vermögen individuell zu verteilen,
  • einzelne Personen zu begünstigen,
  • Erbengemeinschaften zu vermeiden,
  • Immobilien gezielt zuzuweisen,
  • spätere Konflikte zu reduzieren.

Da Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch besitzen, können sie grundsätzlich vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

 

Warum entstehen häufig Konflikte zwischen Geschwistern?

Das Geschwister Erbrecht führt häufig zu Auseinandersetzungen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Typische Streitpunkte sind:

  • Bewertung einer Immobilie
  • Verkauf oder Erhalt eines Hauses
  • Nutzung einzelner Nachlassgegenstände
  • Ausgleichszahlungen
  • Verwaltung der Erbengemeinschaft

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Konflikte zu vermeiden oder außergerichtlich zu lösen.

Fazit: Geschwister erben nicht automatisch

Das Erbrecht von Geschwistern wird häufig überschätzt. Geschwister gehören zwar zur gesetzlichen Erbfolge, kommen jedoch erst dann zum Zug, wenn keine vorrangigen Erben vorhanden sind.

Wichtig: Einen Pflichtteil im Geschwister Erbrecht gibt es grundsätzlich nicht. Besonders bei Themen wie Erbrecht des Hauses oder beim Geschwister Erbrecht in der Landwirtschaft können komplexe rechtliche Fragestellungen entstehen, die eine individuelle Beratung sinnvoll machen. Wer seinen Nachlass frühzeitig regelt oder sich bei einer Erbauseinandersetzung rechtlich unterstützen lässt, kann viele spätere Konflikte vermeiden. Kommen Sie auf uns zu - wir beraten Sie gerne.