Hochschul- und Prüfungsrecht

Suchen Sie für eine Prüfungsanfechtung einen Anwalt? Wünschen Sie sich eine Rechtsberatung im Hochschulrecht? In Braunschweig finden Sie rechtsanwaltliche Unterstützung in diesen speziellen Rechtsfragen in der Kanzlei Hirdes & Partner. Mit Herrn Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Frau Rechtsanwältin Johanna Hirdes mit Tätigkeitsschwerpunkten im öffentlichen Dienstrecht treffen Sie auf erfahrene Ansprechpartner im Hochschul- und Prüfungsrecht.

Was ist Prüfungsrecht?

Der spezielle Zweig des Rechts wird dem Verwaltungs- und Verfassungsrecht zugeordnet. Damit handelt es sich um eine Rechtsmaterie im öffentlichen Recht. Rechtsstreite im öffentlichen Recht sind geprägt davon, dass ein staatlicher Träger beteiligt ist. Das unterscheidet öffentliches Recht vom Privatrecht, dort stehen sich Bürger gleichgeordnet gegenüber.

Es geht im Prüfungsrecht um Rechtsfragen, die bei berufsbezogenen Prüfungen aufkommen. Weiter gefasst spricht man auch von Prüfungsrecht, wenn Prüfungen etwa im schulischen und universitären Bereich streitig werden. Hier sind rechtliche Rahmenbedingungen aus dem Hochschul- und Schulrecht ergänzend maßgeblich.

Im Mittelpunkt des klassischen Prüfungsrechts stehen die durch Staat und Gesetz geregelten Prüfungen. Beispiele sind Berufsausbildungsprüfungen, viele Hochschulprüfungen, aber auch Promotion und Habilitation. Dagegen bilden Prüfungen an Schulen einen eigenen Bereich, der primär dem Schulrecht angebunden ist.

Die Grenzen zwischen Schul- und Hochschulrecht sowie dem Prüfungsrecht sind fließend. Einen Fachanwalt für Prüfungsrecht gibt es derzeit nicht, ebenso wenig wie einen Fachanwalt für Schulrecht. Ein kompetenter Rechtsanwalt im Prüfungsrecht ist idealerweise Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Anwälte für Schulrecht sind regelmäßig ebenso auf besonderes Verwaltungsrecht spezialisiert.

Worum geht es beim Hochschulrecht?

Als Teil des besonderen Verwaltungsrechts stehen sämtliche rechtliche Regelungen im Fokus, die die Organisation und den Besuch einer Hochschule prägen. Eine Hochschulrecht-Beratung kann auch eine Rechtsberatung im Prüfungsrecht sein.

Wichtig ist, dass Hochschulrecht länderspezifisch strukturiert ist. Allerdings sind wesentliche Regelungen in den einzelnen Satzungen der Hochschulen selbst zu finden, da Hochschulen aufgrund der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Lehre erhebliche eigene Kompewtenzen haben. Das erschwert die Übersicht in diesem Rechtsgebiet. Hier kann der Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Interessenschwerpunkt Hochschulrecht helfen.  

Im Hochschulrecht kann es zum Beispiel um die Vergabe von Studienplätzen und die Zulassung zu bestimmten Studiengängen gehen. Aktuelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichte beschäftigten sich mit der Maskenpflicht während der Coronapandemie an Universitäten. Überschneidungen ergeben sich zum Prüfungsrecht bei universitären Prüfungen. Oft streiten Beteiligte um Wiederholungen einer Prüfung oder um die Rechtswirkung von Attesten bei der Feststellung einer Prüfungsunfähigkeit.

Die Prüfungsanfechtung: Was Ihr Rechtsanwalt für Sie tun kann

Ein Anwalt im Prüfungsrecht hat es ebenso wie der Anwalt im Hochschulrecht in der Praxis häufig mit Prüfungsanfechtungen zu tun. Sie profitieren als Mandant davon, wenn Ihr Rechtsanwalt in beiden Bereichen als Fachanwalt für Verwaltungsrecht spezialisiert ist.

Meist geht es bei einer Prüfungsanfechtung um die erzielten Bewertungsergebnisse, die Sie als Prüfling nicht für angemessen halten. Rechtsanwalt Hirdes aus Braunschweig führt Sie erfahren und umsichtig durch Prüfungsanfechtungen sämtlicher Prüfungsbereiche.

Hier kann das Schulrecht tangiert sein, wenn etwa eine Abiturprüfung angefochten wird. Ebenso kann es um die Abschlussprüfung einer Berufsausbildung gehen, eine Materie des klassischen Prüfungsrechts. Hochschulrecht und Prüfungsrecht spielen eine Rolle bei der Anfechtung einer universitären Prüfung. Ihr Prüfungsrecht-Anwalt berät Sie umfassend zu den potenziellen Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung, skizziert die anwendbaren Rechtsmittel und macht die Kosten für Sie transparent.

Kosten der Prüfungsanfechtung

Es entstehen Ihnen Kosten für die Inanspruchnahme Ihres Anwalts, etwaige Kosten im Widerspruchsverfahren und/oder sowie mögliche Kosten durch gerichtliche Schritte im Anschluss.

Ihr Rechtsanwalt wird bei Prüfungsanfechtungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seine Tätigkeit abrechnen, wenn Sie mit ihm keine gesonderte Honorarvereinbarung abschließen.

In verwaltungsgerichtlichen Verfahren über Prüfungen können hohe Streitwerte zum Tragen kommen. Das gilt etwa bei Berufszugangsprüfungen. Streitwerte zwischen 40.000 und 65.000 sind leicht möglich. Der Streitwert bestimmt maßgeblich darüber, wie hoch Anwaltsgebühren ausfallen. Die Gebühren werden hier Gebührentabellen entnommen, die Bezug auf einen Streitwert nehmen.

Zu den Rechtsanwaltskosten kommen Kosten im Widerspruchsverfahren/Gerichtsgebühren hinzu. Rechnen Sie im außergerichtlichen Verfahren mit Gebühren zwischen 50 und 500 EUR. Die Gerichtskosten können Sie einer Gerichtskostentabelle entnehmen, die ihrerseits an den Streitwert/Gegenstandswert gekoppelt ist.

Rechtsanwalt Hirdes wird Sie zu den Kostenfragen umfassend beraten. Dabei prüft er, ob Ihre Rechtsschutzversicherung im Prüfungsrecht greift und holt eine Kostendeckungszusage ein.

Prüfungs-, Hochschul- und Schulrecht - Rechtsfragen mit vielen Facetten

Die Prüfungsanfechtung ist nur ein, wenn auch praktisch relevanter Teil der Bereiche Prüfungs- und Hochschulrecht. Die Verwaltungsgerichte, insbesondere in den einzelnen Bundesländern beschäftigen sich mit einer Vielzahl diverser Rechtsprobleme. Dabei können Fragen der internen Organisation von Hochschulen oder Schulen diskutiert werden. Berührungspunkte mit dem öffentlichen Dienstrecht und dem Beamtenrecht sind möglich. In Braunschweig und Umgebung haben Sie in den Rechtsanwälten Hirdes erfahrene und kompetente Ansprechpartner, die alle Teilaspekte der komplexen und speziellen Rechtsgebiete im besonderen Verwaltungsrecht abdecken. Hier steht man Ihnen in der Kanzlei Hirdes & Partner auch über Braunschweig hinaus zur Verfügung.