Ihr Testament mit Anwalt optimal gestalten

Das Testament ist die bekannteste Form einer letztwilligen Verfügung. Das Bürgerliche Gesetzbuch garantiert uns hier eine Freiheit. Juristen bezeichnen sie als Testierfreiheit. Deshalb dürfen Sie als Erblasser zu Lebzeiten weitestgehend selbst entscheiden, wer in welchem Umfang Ihr Erbe wird. Dennoch bestehen häufig viele Unsicherheiten zu Inhalten und Formvorschriften bei Testamenten. Die Nichteinhaltung der Form kann beim Testament zur Anfechtbarkeit und Unwirksamkeit führen. Die inhaltlichen Regelungen und praktische Fragen stellen rechtliche Laien vor Herausforderungen.

Wie verhält es sich mit Pflichtteilsansprüchen? Wie sorge ich dafür, dass mein Testament in jedem Fall nach meinem Tod auffindbar ist? Eine Beratung zum Testament beim Anwalt oder Notar ist die beste Möglichkeit, diese Fragen zu klären. Dabei unterscheidet sich die Stellung des Anwalts von der des Notars in Testamentsangelegenheiten. Erfahren Sie mehr darüber, wie ein Anwalt Ihnen beim Testament und damit zusammenhängenden Themen zur Seite steht. Herr Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes ist Fachanwalt für Erbrecht und damit Ihr erster Ansprechpartner in erbrechtlichen Fragen im Raum Braunschweig.

Rechtliche Grundlagen zum Testament

Diese Verfügung von Todes wegen ist eine einseitige Willenserklärung. Das unterscheidet Testamente vom Erbvertrag, bei dem sich die Parteien vertraglich über das Erbe vereinbaren. Testamente sind deshalb abgesehen von sehr speziellen Gestaltungen unter Ehegatten jederzeit frei widerruflich. Ebenfalls vom Testament abzugrenzen ist das Vermächtnis. Es begründet einen Vermögensvorteil, aber keine Erbenstellung des Vermächtnisnehmers.

Wer ein Testament errichten will, muss testierfähig sein. Dieser Unterfall der Geschäftsfähigkeit ist an die Vollendung des 16. Lebensjahres gebunden und an die Einsichtsfähigkeit, die Bedeutung dieser Willenserklärung zu erkennen. Das Gesetz unterscheidet das eigenhändige und das öffentliche Testament. Beide Arten der Testamente sind an bestimmte Formvorschriften gebunden. Meist sind es Fragen zu diesen Formvorschriften beim Testament, die den Erblasser zum Anwalt oder Notar führen. Das öffentliche Testament muss außerdem beim Notar beglaubigt werden.

Formvorschriften für Testamente

Das eigenhändige Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und ebenso eigenhändig unterzeichnet sein. Zeit und Ort sollen bei der Errichtung des Testaments ebenfalls angegeben werden. Ihr Rechtsanwalt im Erbschaftsrecht wird Sie zu den erbrechtlichen Verfügungen sowie den möglichen Inhalten des Testaments umfassend beraten. Ebenso ist es möglich, dass wir als Ihr Anwalt das Testament als Entwurf vorschreiben und Sie es eigenhändig abschreiben. Beurkunden kann der Rechtsanwalt das Testament nicht. Deshalb kann ein öffentliches Testament nur durch einen Notar errichtet werden. Dieser ist außerdem wie auch der Rechtsanwalt verpflichtet, den Erblasser so umfassend zu beraten, dass sich dessen letzter Wille in der letztwilligen Verfügung widerspiegelt.

Mit dem Testament zum Anwalt oder zum Notar?

Ist es gleich, ob Sie mit einem Testament zum Notar oder Rechtsanwalt gehen? Beratung zum Testament erhalten Sie vom Rechtsanwalt oder Notar. Unterschiede bestehen nicht nur bei der Beurkundung, sondern auch bei den Kosten für das Testament. Beim Anwalt fallen diese unter Umständen geringer aus. Lassen Sie sich bei uns in Braunschweig zur Kostenfrage beraten. Wir legen Wert darauf, die Kosten jederzeit für Sie transparent zu halten.

Für ein eigenhändiges Testament zum Rechtsanwalt

Die Testament Kosten beim Anwalt fallen unter Umständen geringer aus. Denn während der Notar an die Gebührenordnung im GNotKG gebunden ist, kann der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt regelmäßig eine Gebührenvereinbarung abschließen. Diese Gebührenvereinbarung schließt eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert aus, was gerade im Erbrecht für den Mandanten regelmäßig erheblich günstiger ist: Addiert man das gesamte Vermögen zusammen, welches man im Leben erwirtschaftet hat, kommt doch nicht selten eine erhebliche Summe zusammen.

Wenn Sie keinen Wert auf ein öffentliches Testament legen, lassen sich ggf., Testament Kosten mit dem Rechtsanwalt einsparen. Sie müssen dabei nicht befürchten, dass das eigenhändige Testament über den Anwalt eine weniger rechtswirksame Lösung darstellt.

Schreiben Sie den Testamentsentwurf eigenhändig ab, können Sie das eigenhändige Testament gegen eine Gebühr von 75 EUR beim Nachlassgericht hinterlegen. Eine weitere Gebühr von 18 EUR fällt dafür an, dass das eigenhändig verfasste Testament im Zentralen Testamentsregister vermerkt wird. Diese Gebühren fallen beim Notar für öffentliche Testamente ebenfalls an, wobei sich nur die Anmeldegebühr für das Testamentsregister auf 15 EUR erniedrigt. Insgesamt fallen die Testament Kosten beim Rechtsanwalt mitunter niedriger aus als die Kosten beim Notar.

Weitere Vorteile beim Anwalt Testament

Mit unserer erbrechtlichen Spezialisierung beraten wir Sie bei anspruchsvollen Testamentsgestaltungen. So geben wir Ihnen für ein Behindertentestament die notwendigen Gestaltungshinweise, die Ihr behindertes Kind bei Ihrem Tod umfassend absichern. Als Anwalt für das Behindertentestament sind wir mit den rechtlichen Fragen vertraut.

Bei erbrechtlichen Vereinbarungen zwischen Eheleuten wie dem Berliner Testament sind wir als Fachanwalt für Erbrecht ein kompetenter und erfahrener Gesprächspartner. Sie profitieren nicht nur bei den Kosten für das Testament mit einem Rechtsanwalt. Mit anderen erbrechtlichen Themen - beispielsweise im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsanspruch - sind Sie bei uns in der Kanzlei Hirdes & Partner in Braunschweig auch bestens aufgehoben.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin. Wir sind jederzeit rund um Braunschweig für Sie da, wenn Sie erbrechtliche Fragen haben oder ein Testament errichten.

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